Das Erbteilungsurteil ist das Aequivalent zur einvernehmlichen, vertraglichen Erbteilung.
Das Gestaltungsurteil bewirkt:
- Liquidation der Erbengemeinschaft
- Aufhebung der gesamthänderischen Berechtigung der Erben an den Nachlassaktiven
- Ueberführung der Nachlassaktiven ins
- Alleineigentum der Erben
- Gesamteigentum der Erben (Begründung einer einfachen Gesellschaft)
- Zuweisung der Nachlasspassiven an einzelne Erben, unter Vorbehalt
- der befristeten Weiterhaftung in Solidarität
- des internen Regressrechts unter den Erben, entsprechend ihrer Erbquoten.
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