LAWINFO

Erbteilungsklage

QR Code

Checkliste «mögliche Inhalte einer Teilungsklage»

Rechtsgebiet:
Erbteilungsklage
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsklage, Teilungsklage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Mögliche Inhalte einer Teilungsklage

Folgende Themen sind in der Begründung einer Erbteilungsklage meistens anzusprechen:

  • Vornahme der Teilung (= Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben)
    • Vollständige Erbteilung
      • Teilung aller Nachlassaktiven, unter Schuldentilgung oder Schuldübernahme(n)
    • Objektiv-partielle Erbteilung
      • Ausscheidung und Zuweisung einzelner Nachlassgegenstände
      • Erbengemeinschaft bleibt – mit reduziertem Vermögensbestand – fortbestehen
    • Subjektiv-partielle Erbteilung
      • Ausscheiden eines oder mehrerer Miterben
      • Fortbestand der Erbengemeinschaft (sog. „reduzierte Erbengemeinschaft“)
    • Objektiv- und subjektiv-partielle Erbteilung
      • Kombination
      • Miterben und Nachlassgegenstände scheiden aus, i.d.R. „nehmen“ die ausscheidenden Miterben die betreffenden Gegenstände auf Anrechnung an ihre Erbteile „mit“
      • Fortbestand der Erbengemeinschaft als „reduzierte Erbengemeinschaft“ mit dem reduzierten Vermögensbestand
  • alle mit der Teilung verbundenen Themen
    • Erben / Erbenstellung
    • Feststellung des Nachlasses
      • Ausgleichung
      • Herabsetzung
      • Vermächtnisse / Herabsetzung
    • Höhe des Erbanteile (Erbquoten)
    • Verkauf von Nachlassaktiven
    • Zuweisung von Nachlassgegenständen
    • Zeitpunkt der Erbteilung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.