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Einleitung zur Erbteilungsklage in der Schweiz

Die Teilungsklage verhilft dem / den Erben zur Durchsetzung seines jederzeitigen Teilungsanspruchs.

  • Ziele der Erbteilungsklage:
    • Die Teilungsklage bezweckt die Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben unter Anrechnung an ihre Erbteile
    • Auflösung der Erbengemeinschaft
  • Mit der Teilungsklage verbundene Aspekte:
    • Feststellung des Nachlasses
    • Höhe des Erbanteile (Erbquoten)
    • Verkauf von Nachlassaktiven
    • Zuweisung von Nachlassgegenständen
    • Zeitpunkt der Erbteilung

Begriffe zur Erbteilungsklage

Erbteilungsklage

Die Erbteilungsklage verhilft dem Erben zur Durchsetzung seines Teilungsanspruchs.

Synonyme:

  • Teilungsklage
  • Erbengemeinschaftsliquidation

Abgrenzung der Erbteilungsklage zu andere Klagen

Teilungsklage

=   Gesamtklage gegen Miterben auf Teilung des (ungeteilten) Nachlasses

Erbschaftsklage

=   Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist

Sachenrechtliche Vindikationsklage

=   Klage ohne erbrechtliche Bezugnahme gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten 

Singularklage

=   Einzelklage(n) gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten

Rechtsnatur der Erbteilungsklage:

Gestaltungsklage

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