Einleitung zur Erbteilungsklage in der Schweiz
Die Teilungsklage verhilft dem / den Erben zur Durchsetzung seines jederzeitigen Teilungsanspruchs.
- Ziele der Erbteilungsklage:
- Die Teilungsklage bezweckt die Ausscheidung von Nachlassgegenständen an einzelne Erben unter Anrechnung an ihre Erbteile
- Auflösung der Erbengemeinschaft
- Mit der Teilungsklage verbundene Aspekte:
- Feststellung des Nachlasses
- Ausgleichung
- Herabsetzung
- Vermächtnisse / Herabsetzung
- Höhe des Erbanteile (Erbquoten)
- Verkauf von Nachlassaktiven
- Zuweisung von Nachlassgegenständen
- Zeitpunkt der Erbteilung
Begriffe zur Erbteilungsklage
Erbteilungsklage
Die Erbteilungsklage verhilft dem Erben zur Durchsetzung seines Teilungsanspruchs.
Synonyme:
- Teilungsklage
- Erbengemeinschaftsliquidation
Abgrenzung der Erbteilungsklage zu andere Klagen
Teilungsklage
= Gesamtklage gegen Miterben auf Teilung des (ungeteilten) Nachlasses
Erbschaftsklage
= Gesamtklage gegen Dritte, die dem Eigentümer (Erben) Sachen vorenthalten, unabhängig wo sie liegen und wo der Beklagte wohnhaft ist
Sachenrechtliche Vindikationsklage
= Klage ohne erbrechtliche Bezugnahme gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten
Singularklage
= Einzelklage(n) gegen Dritte, die dem Eigentümer Sachen vorenthalten
Rechtsnatur der Erbteilungsklage:
Gestaltungsklage







